Zuletzt aktualisiert am 29.4.2010
Medizincontrolling

Das Medizincontrolling versteht sich als Schnittstelle zwischen Medizin und Verwaltung. Diese Struktur wurde mit dem neuen Abrechnungssystem (DRG) notwendig und kommt in zahlreichen Krankenhäusern seit einigen Jahren zum Einsatz.

Die Mitarbeitenden des Medizincontrollings verfügen über medizinische und auch ökonomische Kenntnisse die Positionierung der Krankenhäuser und unterstützen die Geschäftsführung in strategischen Fragen durch Beratung.

Auszug aus den Aufgabenbereichen:

  • Medizinische Dokumentation
  • Optimierung medizinischer Dokumentation im Krankenblatt und KIS (Orbis)
  • Schulung von Mitarbeitern in klinischer Dokumentation und Krankenaktenführung
  • Anwendung der Kodierrichtlinien
  • Gewährleistung von Qualität und Vollständigkeit der Daten nach §301 SGB V
  • Kontrolle auf formale Richtigkeit und Plausibilität
  • Monitoring der Kodier-Qualität
  • Externe Qualitätssicherung
  • Sicherstellung der Dokumentation in QSOM (Orbis)
  • Überprüfung der Datenqualität
  • Interne/ Externe Kommunikation
  • Informationsmanagement
  • Kommunikation mit internen Partnern (Medizin, Pflege, Verwaltung, Vorstand)
  • Kommunikation mit externen Partnern (Kostenträgern, MDK, Selbstverwaltung, andere Krankenhäuser, Softwareherstellern)
  • Erlössicherung

Durch weitere Etablierung von Planstellen für Klinische Kodierer sollen die ärztlichen Mitarbeiter im Hinblick auf die Kodierung von Diagnosen und Prozeduren sowie der Erfassung der externen Qualitätssicherung entlastet werden.

Vor dem Hintergrund der erheblich erweiterten Prüfkompetenzen des MDK auf Fehlbelegung bzw. Fehldokumentation besteht für alle Krankenhäuser die Notwendigkeit, in der Medizinischen Dokumentation eine Deckungsgleichheit zwischen Krankenakte, Entlassungsbericht bzw. anderer Basisdokumentation und Datenübermittlung nach § 301 zu gewährleisten. Daten aus unseren Kliniken können Sie aus unserem  Qualitätsbericht 2008 ersehen.

 

Begriffsbestimmungen

Base Rate:
Basisfallwert, durchschnittlicher Fallwert in Euro, zurzeit noch individueller Wert für jedes Krankenhaus. In diesem Jahr wird es jedoch einen Landesweiten Basisfallwert geben.

CW:
Cost Weight (Relativgewicht), Kostengewicht einer DRG im Verhältnis zu einem Referenzwert. Das Relativgewicht wird jährlich neu kalkuliert.

DKR:
Deutsche Kodierrichtlinien. Die korrekte Kodierung von Diagnosen und Prozeduren ist Voraussetzung für die Zuordnung eines Datensatzes zu einer Fallpauschale.

DRG:
Diagnosis Related Group (Fallpauschale), Patientenklassifikationssystem, das stationäre Behandlungsfälle unter ökonomischen und medizinischen Gesichtspunkten in kostenhomogene Fallgruppen mit ähnlichem Erkrankungsspektrum einteilt. Für die Eingruppierung eines Behandlungsfalles in eine DRG können folgende Faktoren relevant sein: Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren, Alter, Geschlecht, Aufnahmegewicht, Verweildauer, Entlassungsgrund, Dauer der maschinellen Beatmung.

DRG-Abrechnung:
Seit dem 1.1.2004 verpflichtende Form der Abrechnung stationär erbrachter Leistungen. Jeder stationäre Behandlungsfall wird einer DRG zugeordnet. Ein Gruppierungsalgorithmus ordnet anhand verschiedener Kriterien einen Datensatz einer DRG zu. Dafür wird eine zertifizierte Gruppierungssoftware, ein Grouper, verwendet.

DRG-Erlös:
Relativgewicht multipliziert mit dem Basisfallwert. Weiterhin gibt es Zu- bzw. Abschläge bei Über- oder Unterschreiten der oberen bzw. unteren Grenzverweildauer.

DRG Fallzählung:
Bei der Fallzählung pro Jahr werden die in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. stationär behandelten Fälle gezählt. So genannte „Überlieger“ bleiben unberücksichtigt.

DRG-Schweregrad:
Unterteilung der DRG nach Schwere der Nebenerkrankungen oder Komplikationen. Die Bezeichnung A am Ende der DRG bedeutet den höchsten Schweregrad, dann folgt B, C bzw. D.

ICD-10-GM5:
International Classification of Diseases, amtlicher Katalog für die Verschlüsselung von Haupt- und Nebendiagnosen.

MDC:
Major Diagnostic Category, Hauptdiagnosengruppen der DRG nach Organen sortiert.

OPS:
Operationenschlüssel gem. § 301 SGB V, amtlicher Katalog für die Verschlüsselung von Prozeduren (Operationen oder anderen medizinischen Maßnahmen).

Wir freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen, insbesondere auch um die Klärung von Patientenfragen.

Kontakt:

Medizincontrolling
im Diakoniekrankenhaus Friederikenstift Hannover
Humboldtstraße 5 
30169 Hannover

Dr. med. Frank Weidemann, MPH
Abteilungsleitung Medizincontrolling
Telefon:  (05 11) 129-25 44  
Telefax:  (05 11) 129-24 19
frank.weidemann@ddh-gruppe.de

Astrid Jäger
Mitarbeiterin MC
Telefon:  (05 11) 129-28 37
astrid.jaeger@ddh-gruppe.de